Klasse C, C1, CE, C1E, L, T, LKW
Die Fahrerlaubnis Klasse C1 gestattet das Führen eines Kraftfahrzeugs zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 t. Falls ein Anhänger mitgeführt wird, darf das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg betragen. Die Kombination darf das Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten.
Erforderlich ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B, Mindestalter ist 18 Jahre. Alle Details zur Ausbildung finden Sie hier. Die Fahrerlaubnis muß ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängert werden!
Wer den Sonnenuntergang wie hier vom Wohnmobil aus geniessen möchte, benötigt zuallererst mindestens die Fahrerlaubnis Klasse C1.
Der Gesetzgeber schreibt hierzu eine theoretische und praktische Ausbildung verbindlich vor.
Wenn die Ausbildung inkl. der Fahrerlaubnis C1E absolviert wird, verändern sich einige Details.
WICHTIG: die Fahrerlaubnis Klasse C1E gestattet auch das Führen einer Kombination aus PKW mit einem Anhänger schwerer als 3,5t – die Kombination darf in beiden Fällen aber nicht das zulässige Gesamtgewicht von 12 t überschreiten !!!
Auch bestimmte Berufsgruppen – eigentlich deren bevorzugt genutzte Fahrzeuge – erfordern den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1. Hierzu gehören u.a. Feuerwehr, Rettungssanitäter oder THW Mitarbeiter.
Für den Antrag auf die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf Klasse C1 / C1E sind neben den üblichen Unterlagen auch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich !!
Die Fahrerlaubnisklasse C – der LKW-Führerschein- gestattet das Führen eines Fahrzeugs mit nicht mehr als 8 Plätzen und über 3,5 t zG (ohne Begrenzung nach oben) inkl. eines Anhängers mit max. 750kg. Details zu den Ausbildungsanforderungen finden Sie hier. Sinnvoll ist die kombinierte Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen C / CE, da damit sämtliche Begrenzungen hinsichtlich des Gesamtgewichtes aufgehoben sind.
Für Berufskraftfahrer ist u.U. die Beschleunigte Grundqualifikation erforderlich, detaillierte Informationen wer diese Qualifikation in welcher Form absolvieren muß, um berufsmäßig Kraftfahrzeuge zu führen, finden Sie hier.
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE ist grundsätzlich befristet auf 5 Jahre und muß dann verlängert werden (ärztliches und augenärztliches Gutachten, aktuelle Module).